Standards und Richtlinien zu Inklusion im nachhaltigen Eventmanagement
Nachhaltigkeit basiert auf ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Grundpfeilern. Ein barrierefreies, inklusives Event ist nach dieser Definition auch auf soziale Weise nachhaltig. Denn auf Veranstaltungen treffen Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen, Bedürfnissen und Erwartungen aufeinander. Für alle sollte der Zutritt zum Event gewährleistet sein.
Barrierefreiheit agiert auf verschiedenen Ebenen und ist nicht nur für das Zielpublikum von Vorteil. Beispielsweise können Einfache Texte nicht nur für Menschen mit Lernschwäche, sondern auch von Nicht-Muttersprachlern besser verstanden werden und Rampen von Rollstuhlgängigen aber auch von Kinderwägen genutzt werden.
Barrierefreiheit:
Für Veranstaltungen ist diese in folgenden drei Teilbereichen von Bedeutung:
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Räumliche Barrierefreiheit: Der Veranstaltungsort muss für alle Teilnehmenden erreichbar und zugänglich sein. Vor Ort müssen alle am Geschehen teilnehmen können.
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Sprachliche-kommunikative Barrierefreiheit: Bereits vor dem Stattfinden der Veranstaltung oder des Events spielt die Kommunikation eine zentrale Rolle. Hierbei ist es wichtig, dass eventuelle Sprachbarrieren mit dem Einsatz von einfacher Sprache und Piktogrammen überwunden werden. Bei Bedarf können vor Ort Dolmetscher*innen eingesetzt werden.
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Technische Barrierefreiheit: Bei Auftritten werden häufig Mikrofone eingesetzt. Um Benutzer*innen von Hörgeräten zu unterstützen, könnten Induktionsschleifen angeboten werden.
Inklusion:
Inklusion meint nicht nur die aktive Teilnahme von beispielsweise Menschen mit Behinderung, sondern auch eine aktive Teilhabe am Event oder an der Veranstaltung. Menschen mit Behinderung müssen nicht ihr Leben verändern, um an der Gesellschaft teilzunehmen, sondern die Gesellschaft ist viel mehr dazu aufgerufen, Raum und Struktur zu schaffen, um allen zu ermöglichen, sich als wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu fühlen.
Ein Event kann zudem einen Schritt weiter gehen und zusätzlich die Chance nutzen, Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Fähigkeiten als Hilfskraft und Mitarbeitende einzustellen.
Checkliste für Events:
Im Vorfeld:
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Texte in gut lesbarer Schrift
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Informationen in Leichter Sprache formulieren.
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Wegbeschreibung in Worten von Haltestelle zum Veranstaltungsort
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unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten angeben
Veranstaltungsort:
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stufenloser Zugang zu allen Räumen
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Behindertenparkplätze (mit ausreichender Breite von 3,50 m) über barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr zu erreichen
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Beschilderung zu markanten Orten wie zum Beispiel Toilette oder Anmeldung
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gut befestigte Wege (kein Kopfsteinpflaster) genügend Toiletten für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind
Richtlinien:
BV Art 8, Abs 2: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.»
In der Schweiz gibt es keine kantonsweiten Richtlinien oder Normen für inklusives Handeln an Events. Es gibt jedoch Artikel 8 Absatz 2, welcher das Verbot, Personen unter anderem aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung zu diskriminieren, postuliert.
Im internationalen Kontext gibt es die EU-Richtlinie: “Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.”
Aktuelle Projekte:
Obwohl es keine aktuellen internationalen beziehungsweise nationalen Richtlinien zu Inklusivität an Events gibt, wird in Projekten immer mehr Platz für sie geschaffen. So auch bei der diesjährigen Ausgabe des Openair Gampels:
Mit der Nachhalltigkeitscharta des Musikfestivals wird postuliert: „Everybody is a VIP“. Damit ist gemeint: Jeder und jede ist willkommen, unabhängig von der körperlichen und geistigen Fitness oder sozialen Stellung. Damit soll der gesellschaftliche Zusammenhang gefördert werden. (Hier Link einfügen?)
Der Verein RESPONSIBALL untersucht jedes Jahr Fussballclubs, mithilfe eines Indikatorensystems, auf deren Nachhaltigkeitsengagement. Da Nachhaltigkeit, wie etabliert, auch auf einem sozialen Pfeiler aufbaut, wird auch Inklusion in mehreren Indikatoren untersucht:
Unter dem Indikator « Inklusion » wird zum Beispiel untersucht, ob die Website auch barrierefrei zugänglich ist. Das bedeutet sie kann auf einfacher Sprache aufgerufen oder der Text vorgelesen werden. Unter dem Indikator wird auch untersucht, ob vulnerable Groups, beispielsweise Geflüchtete, Obdachlose, Opfer von Naturkatastrophen und Menschen mit Behinderung zu Aktivitäten oder Matches eingeladen werden. Zusätzlich deckt ein Indikator auch die Inklusion von finanziell benachteiligten Gruppen ab.
Quellen:
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1137&langId=de
https://zeix.com/durchdacht/2021/01/27/richtlinien-fuer-barrierefreiheit-in-der-schweiz/